Beschluss: CO2-Kompensation
Dieser Antrag wurde am 09.12.2018 von der Landesmitgliederversammlung beschlossen
Die Versammlung möge beschließen, dass bei Unterkünften und Fahrten, die im Rahmen des Verbandes anfallen wann immer möglich eine CO2-Kompensation vorgenommen wird. Wird dies vom Dienstleister (z.B. Jugendherberge, FLixbus etc.) angeboten, soll der Ausgleich in jedem Fall bezahlt werden. Ansonsten gilt es, die enstandene Belastung mit einem CO2-Rechner herauszufinden und über einen Anbieter wie myclimate.org oder atmosfair.de zu kompensieren. Die entstandenen Kosten können über die GJBW abgerechnet werden.