Beschluss: CO2-Kompensation

12.12.2018

Dieser Antrag wurde am 09.12.2018 von der Landesmitgliederversammlung beschlossen

Die Versammlung möge beschließen, dass bei Unterkünften und Fahrten, die im Rahmen des Verbandes anfallen wann immer möglich eine CO2-Kompensation vorgenommen wird. Wird dies vom Dienstleister (z.B. Jugendherberge, FLixbus etc.) angeboten, soll der Ausgleich in jedem Fall bezahlt werden. Ansonsten gilt es, die enstandene Belastung mit einem CO2-Rechner herauszufinden und über einen Anbieter wie myclimate.org oder atmosfair.de zu kompensieren. Die entstandenen Kosten können über die GJBW abgerechnet werden.