GJBW fordert Nachbesserung bei Änderung des Polizeigesetzes
Neue Herausforderungen erfordern neue Mittel. Deshalb ist es legitim, dass das baden-württembergische Polizeigesetz den aktuellen Entwicklungen angepasst und für den Kampf gegen internationalen Terrorismus weiterentwickelt wird.
Die Regelungen im vorliegenden Gesetzentwurf gehen der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg jedoch stellenweise zu weit, außerdem kritisiert sie die unklaren Formulierungen, die zu viel Raum für Interpretationsspielräume lassen. Auch vom Nutzen einzelner Maßnahmen ist die GJBW nicht überzeugt.
„Herr Strobl spricht von einem der wirkungsvollsten Polizeigesetze in der ganzen Republik – dabei ist die Wirksamkeit der neuen Instrumente bislang noch überhaupt nicht erwiesen“, so Lena C. Schwelling, Sprecherin der Grünen Jugendorganisation. Die GJBW schließt sich deshalb der Forderung des baden-württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Stefan Brink, an, den Einsatz der neuen Instrumente im Falle ihrer Einführung kritisch zu begleiten und zeitnah zu evaluieren.
Besonders kritisch sieht die GJBW die sogenannte‚‘intelligente‘ Videoüberwachung, also die automatische Auswertung von Videomaterial nach bestimmten Verhaltensmustern. „Jeden Tag mit dem Wissen vor die Tür zu gehen, von Algorithmen analysiert zu werden, schränkt jeden Einzelnen in seiner Freiheit ein“, so Marcel Roth, Sprecher der GJBW. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Unschuldige durch zufälliges Verhalten ins Visier geraten, während potentielle Täter die entsprechenden Verhaltensmuster bewusst vermeiden.
Die präventive Überwachung der Telekommunikation mit sehr hohen rechtlichen Hürden stellt aus Sicht der GJBW zwar ein legitimes Mittel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus dar. Doch auch hier müssen die Verantwortlichen den Gesetzentwurf nachbessern: die einzelnen Formulierungen müssen spezifiziert werden, um sicherzustellen, dass sich die Maßnahmen ausschließlich gegen die Bedrohung durch den Terrorismus richten und nicht bei Allgemeinkriminalität angewendet werden dürfen. Die Tatbestände, die eine präventive Überwachung erlauben, müssen entsprechend klar und transparent definiert und der potentielle Personenkreis dadurch in engen Grenzen gehalten werden.
„Wir sind uns bewusst, dass die aktuelle Sicherheitslage Veränderungen erfordert“, so Schwelling und Roth abschließend, „doch das hohe Gut der individuellen Freiheit darf nicht leichtfertig auf’s Spiel gesetzt werden. An die Grenze des verfassungsmäßig Machbaren zu gehen, ohne die Wirksamkeit des Gesetzes zu belegen und transparent zu machen, welche Faktoren eine Überwachung nach sich ziehen, ist eine unverhältnismäßige Einschränkung der Freiheitsrechte jedes Einzelnen“.